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Neue Grundstücke im Empyreum und neues Verfahren für den Grundstückskauf

Mit Patch 6.1 werden neue Grundstücke im Empyreum, dem Abenteurerwohngebiet von Ishgard, angeboten. Gleichzeitig wird für alle Wohnbezirke ein neues, losbasiertes Verkaufsverfahren implementiert.

※ Aktualisiert am Donnerstag, den 31. März 2022 um 8:00 Uhr (MESZ)

Das Empyreum

Das Empyreum hat 48 Bezirke (24 normale und 24 als Erweiterung). Die Häuser können äußerlich an die Umgebung von Ishgard angepasst werden.

※ Um das Empyreum betreten zu können, muss der Nebenauftrag „Willkommen im Empyreum“ abgeschlossen sein.

Grundstücksverkauf

Es gibt zwei Verkaufsverfahren: der freie Verkauf, bei dem Grundstücke abhängig allein von ihrer Verfügbarkeit erworben werden, und neu der Verkauf im Losverfahren. Die Verkaufsart wird für jeden Bezirk getrennt festgelegt.

Die mit Patch 6.1 neu zur Verfügung gestellten Grundstücke werden alle im Losverfahren verkauft.

Art des Bezirks

Für jeden Bezirk ist festgelegt, ob die Grundstücke für Freie Gesellschaften oder Privatpersonen zu kaufen sind.

※ Das Verkaufsverfahren und die Art des Bezirks kann sich in folgenden Patches von Welt zu Welt ändern.

Keine Preissenkungen nach Zeitablauf

Bisher konnten Grundstückspreise während des Kaufverfahrens fallen. Ab Patch 6.1 ändert sich der Preis nach Beginn des Verkaufverfahrens nicht.

Verkauf im Losverfahren

Wenn ein Spieler ein Grundstück erwerben möchte, das im Losverfahren verkauft wird, kann er sich während eines bestimmten Zeitraums um das Grundstück bewerben. Wenn er gewinnt, erhält er das Recht, das Grundstück zu kaufen.

Ablauf der Zulosung

Die Zulosung geschieht in zwei Phasen, die insgesamt 9 Tage (Erdenzeit) umfassen.

  • Bewerbungsphase: 5 Tage (Erdenzeit)
    Potenzielle Käufer können sich um das Grundstück bewerben.
  • Ergebnisphase: 4 Tage (Erdenzeit)
    Der Gewinner wird bekannt gegeben und kann das Grundstück erwerben.

※ Die Phasen können sich unter Umständen durch Wartung und andere Ereignisse verkürzen. Die aktuellen Phasen können im Spiel nachgesehen werden.

Wenn die Ergebnisphase endet, beginnt der Vorgang von neuem mit einer Bewerbungsphase. Die aktuelle Phase kann im Reiter „Unterkünfte“ (Hauptmenü → Inhalte) oder an der Informationstafel des Grundstücks eingesehen werden.

Teilnahmebedingungen

Um ein Grundstück im Losverfahren zu erwerben, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein. Spieler können an jeder Bewerbungsphase maximal einmal teilnehmen.

  • Teilnahme als privater Käufer:
    1. Mit einer Klasse muss Stufe 50 erreicht sein.
    2. In einer Staatlichen Gesellschaft muss mindestens der Rang eines Zweiten Sturmbootsmanns, Zweiten Schlangenpriesters beziehungsweise Zweiten Legionsfähnrichs erreicht sein.
  • Teilnahme für eine Freie Gesellschaft:
    1. Die Freie Gesellschaft muss berechtigt sein, Grundstücke zu erwerben.
    2. Die Freie Gesellschaft muss mindestens vier Mitglieder haben.
    3. Der Teilnehmer muss das Recht „Grundstück kaufen/zurückgeben“ innehaben
    4. Der Teilnehmer muss seit mindestens 30 Tagen Mitglied der Freien Gesellschaft sein. (Diese Bedingung wurde mit Patch 6.1 neu eingeführt.)

Die oben genannten Bedingungen müssen auch im Zeitpunkt des Grundstückserwerb erfüllt sein.

Teilnahme am Losverfahren

1. Besuche die Informationstafel vor dem Grundstück, das du erwerben möchtest.

2. Lies die Informationen auf der Tafel und wähle „Bewerben“.

3. Bei Teilnahme am Losverfahren wird der gesamte Kaufpreis für das Grundstück fällig. Bezahle den Kaufpreis, um deine Bewerbung abzuschließen.
※ Nach Abschluss der Bewerbung kann die Teilnahme nicht mehr zurückgezogen werden.

4. Die Einzelheiten werden auf dem Bildschirm und im Chat-Fenster angezeigt.

Die Einzelheiten können auch im Reiter „Unterkünfte“ (Hauptmenü → Inhalte) eingesehen werden.

※ Dies ist nur auf der Stammwelt möglich.

Ergebnis

Das Ergebnis der Zulosung kann während der Ergebnisphase an der Informationstafel des Grundstücks eingesehen werden.

Wenn die Zulosung erfolgreich war:

Der Teilnehmer erhält das Recht, das Grundstück zu erwerben. Der Kauf kann an der Informationstafel abgeschlossen werden. Bei Umzügen werden ca. 15 % des Wertes des bisherigen Grundstücks zurückerstattet.
※ Der Betrag der Rückerstattung ist auf den Wert des neuen Grundstücks begrenzt.
※ Bisher wurden bei Umzügen 30 % erstattet. Da der Grundstückspreis nun aber nicht mehr im Laufe des Verkaufverfahrens fällt, wurde die Berechnung des Rückerstattungsbetrags angepasst. Der tatsächliche Rückerstattungsbetrag bleibt gleich.
※ Einzelheiten zum Umzug erfährt man bei den Unterkunftsbeamten der einzelnen Abenteurerwohngebiete.

Wird der Kauf nicht innerhalb der Ergebnisphase abgeschlossen, geht das Erwerbsrecht verloren. Zur Strafe wird der im Voraus geleistete Kaufpreis nur zu 50 % zurückerstattet.

Der im Voraus geleistete Kaufpreis kann bis zu 90 Tage nach Ende der Ergebnisphase an der Informationstafel abgeholt werden. Nach Ablauf dieser 90 Tage kann er nicht mehr zurückgefordert werden.

Wenn die Zulosung nicht erfolgreich war:

Der im Voraus geleistete Kaufpreis wird zu 100 % zurückerstattet.

Der im Voraus geleistete Kaufpreis kann bis zu 90 Tage nach Ende der Ergebnisphase an der Informationstafel abgeholt werden. Nach Ablauf dieser 90 Tage kann er nicht mehr zurückgefordert werden.

※ Die Abfrage des Ergebnisses und die Rückforderung des Kaufpreises sind nur auf der Stammwelt möglich.

Status des Grundstücks während der Zulosung

Während der Bewerbungs- und Ergebnisphase gelten betroffene freie Grundstücke als „In Vorbereitung“. Bei Beginn der nächsten Bewerbungsphase werden sie wieder zum Kauf freigegeben.

Hinweis bei Wechsel der Stammwelt

Bewerbungen gelten nur innerhalb der entsprechenden Welt. Das Ergebnis gilt nicht für die Zielwelt eines Weltentransfers, auch kann dort nicht der Kaufpreis zurückgefordert werden.
Nach erfolgtem Weltentransfer kann auf der Zielwelt erst ab der nächsten Bewerbungsphase an einem Kauf im Losverfahren teilgenommen werden.

Fragen & Antworten zum Grundstückskauf

※ Aktualisiert am Donnerstag, den 31. März 2022 um 8:00 Uhr (MESZ)

F: Kann ich mich während der gleichen Bewerbungsphase sowohl um ein Grundstück für eine Freie Gesellschaft als auch um ein privates Grundstück bewerben?

A: Nein, du kannst dich pro Charakter nur für eines der Grundstücke bewerben.
※ Aktualisiert am Freitag, den 1. April 2022 um 9:00 Uhr (MESZ)

F: Unsere Freie Gesellschaft hat mehr als vier Mitglieder, aber nur drei von ihnen sind seit mindestens 30 Tagen Mitglieder. Können wir trotzdem am Losverfahren für Unterkünfte für Freie Gesellschaften teilnehmen?

A: Nur die drei Mitglieder, die seit mindestens 30 Tagen Teil eurer Freien Gesellschaft sind, können am Losverfahren teilnehmen. Die anderen Mitglieder können teilnehmen, sobald sie die 30-Tage-Grenze überschritten haben.

F: Unsere Freie Gesellschaft hat zurzeit nur drei Mitglieder. Wenn wir ein weiteres Mitglied hinzufügen, sind wir vier. Können wir dann am Losverfahren für Freie Gesellschaften teilnehmen?

A: Ja, allerdings können nur die Mitglieder teilnehmen, die seit mindestens 30 Tagen in der Freien Gesellschaft sind.

F: Gilt die Einschränkung, dass man seit 30 Tagen Mitglied einer Freien Gesellschaft sein muss auch für Meister?

A: Ja.

F: Wenn ich mich um ein Grundstück für eine Freie Gesellschaft bewerbe, gibt es dann irgendwelche Beschränkungen abhängig von meinem Rang in meiner Staatlichen Gesellschaft?

A: Nein.

F: Was passiert, wenn sich mehrere Mitglieder eine Freien Gesellschaft auf verschiedene Grundstücke bewerben und beim Losverfahren mehr als eines gewinnen?

A: Wählt bitte eines der Grundstücke aus und schließt den Kaufvorgang ab. Das andere Grundstück wird so behandelt, als ob der Kauf während der Ergebnisphase nicht abgeschlossen wurde, einschließlich der Strafzahlung von 50% des im Voraus geleisteten Kaufpreises.

F: Was passiert, wenn sich mehrere Mitglieder einer Freien Gesellschaft um das gleiche Grundstück bewerben und gewinnen?

A: Jedes Mitglied besitzt eine andere Losnummer und nur das Mitglied mit dem erfolgreichen Los kann den Kaufprozess abschließen. Andere Mitglieder werden nicht ausgewählt und erhalten den im Voraus geleisteten Kaufpreis zu 100% zurückerstattet.

F: Mir ist bewusst, dass ich mich pro Charakter nur um ein Grundstück pro Bewerbungsphase bewerben kann. Aber gibt es irgendeine Beschränkung pro Dienst-Account?

A: Die Einschränkung „Spieler können lediglich ein Grundstück für die Freie Gesellschaft und ein privates Grundstück pro Welt und Dienst-Account erwerben.” gilt weiterhin. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, sich um ein Grundstück für eine Freie Gesellschaft auf einer Welt zu bewerben, falls einer deiner Charaktere auf dem gleichen Dienst-Account bereits ein solches Grundstück erworben hat und aktuell noch besitzt. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn ihr euch um ein privates Grundstück auf einer Welt bewerbt, auf dem einer eurer Charaktere auf demselben Account bereits ein Grundstück erworben hat und aktuell noch besitzt.
※ Aktualisiert am Freitag, den 1. April 2022 um 9:00 Uhr (MESZ)

F: Was passiert, wenn ich bereits ein Grundstück besitze und umziehen möchte?

A: Wie beim Neukauf musst du dich über das Losverfahren um ein Grundstück, auf das zu umziehen möchtest, bewerben. Wenn deine Bewerbung erfolgreich war, kannst du den Umzug durchführen, indem du während der Ergebnisphase „Umziehen” auswählst.

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